ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Party As Fritz & Tobias Brogli GmbH & Co. KG, STAND: 25.10.2021

FÜR DEN BEREICH VERMIETUNG:

ACHTUNG! CORONA BEDINGT: Je nach dem aktuellen Stand der behördlichen CORONABESTIMMUNGEN werden unsere Auslieferungen und Ausgaben und Rücklieferungen von Waren ab Lager Ebenäcker Salzweg geregelt.

STORNIERUNGEN, die auf Grund behördlicher Anordnung zurückführen, werden mit der Hälfte der bestehenden Stornogebühren berechnet.

AUFTRAGSANNAHME

Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Aufträge gelten als erteilt, wenn diese persönlich, schriftlich, Fax oder Email eingehen.
Aufträge sind für den Veranstaltungsservice verbindlich, wenn diese schriftlich durch Auftragsbestätigung angenommen worden sind.
Bei Auftragserteilung von Komplett -Veranstaltungen, Catering oder Speisenlieferungen ist, sofern nicht anders geregelt, eine Anzahlung von 50% der Auftragssumme 14 Tage vor dem Veranstaltungstag fällig. Bei kurzfristigen Aufträgen wird eine höhere Anzahlung oder Abschlagszahlung bei Lieferung fällig. Verzug aus Anzahlungen können mit Zinsen berechnet werden.
Wird ein vom Kunden bereits erteilter Auftrag nicht fristgerecht unterschrieben zurückgesandt, oder die Anzahlung nicht geleistet, ist der Veranstaltungsservice nicht mehr an den Auftrag gebunden. Wir berechnen Schadenersatz und Stornierungskosten aus Mietausfall und entgangenem Gewinn.
Bei reinen Vermietungen z.B. von Geschirr, Gläser oder Möbeln etc. Der Vermieter behält sich vor, bei Erstkunden eine Kaution in Höhe von 130% des Auftragswertes zu verlangen. Die Rechnung wird nach Prüfung der Mietartikeln in Rechnung gestellt. (s.4.1 + 4.2))
Bei Komplettangeboten sind die Preise nur im Zusammenhang mit dem vorliegenden Angebot gültig. Bei Teilbestellungen aus diesem Angebot können preisliche Veränderungen vorkommen.

REINIGEN

Glas, Besteck und Porzellan werden aus lebensmittelrechtlichen Gründen grundsätzlich schmutzig zurückgenommen und gegen Entgelt gereinigt. WICHTIG : SCHMUTZGESCHIRR RÜCKGABE am Rückgabetag bis 10:00 BITTE ANLIEFERN !!! Die Ware muß in die dafür vorgesehenen Behälter sortiert werden. Bei umsortieren behalten wir uns vor, eine Nachgebühr zu verlangen. Gläser die für Speisen (fingerfood) benutzt werden, wird eine doppelte Reinigungsgebühr berechnet.

AUFTRAGSAUSFÜHRUNG

Die Leihgebühr gilt für je ein Veranstaltungstag, Abholungs-und Rückgabetag geht auf unsre Kosten oder nach Vereinbarung lt. Angebot/ Auftragsbestätigung. Für längere Nutzungsdauer wird eine Nachgebühr in Höhe der Leihgebühren nachberechnet.
Änderungen des Lieferumfanges oder der Leistungsausführung aufgrund des Geschäfts- Ablaufes, oder aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, sind nicht immer vermeidbar und bleiben dem Veranstaltungsservice vorbehalten. Es wird dann, wenn möglich ein gleichwertiger Ersatz oder ähnliche Artikel geliefert.

MIETARTIKEL

Sämtliche Mietartikel sind in einem guten, gepflegten Zustand. Die Geschirrteile sind „Schrankfertig “ in Transportbehälter sortiert verpackt. Bestecke sind jeweils in Vakuumbeutel hygienisch abgepackt. Bestecke werden von uns maschinell poliert.
Kann ein Artikel nicht geliefert werden (siehe Punk 2.2), oder ist ein technischer Artikel defekt, braucht dieser nicht bezahlt werden. Darüber hinaus wird keinerlei Schadenersatz oder Aufwandsentschädigung geleistet!
Eventuelle Reklamationen sind sofort an Ort und Stelle, bei Anlieferung oder während einer Veranstaltung gegenüber dem Veranstaltungsservice anzuzeigen. Sie sind in jedem Fall auf dem Lieferschein, oder anderweitig schriftlich festzuhalten. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Durch den Kunden entstandene Verzögerungen beim Aufbau oder der Anlieferung, sowie erschwerte Arbeitsbedingungen und Arbeitswege, die einen Mehraufwand verursachen, werden auf Regie berechnet.
Lieferzeiten auf Aufbauabläufe, ins besonders bei größeren Veranstaltungen, sind insoweit unverbindlich, da durch den Geschäftsablauf bedingt Verzögerungen eintreten können.
Wenn bei Verzögerungen „Dritter,“ die nicht Gegenstand des Vertrages mit Party As Fritz & Tobias Brogli GmbH & Co. KG sind, Zeitverschiebungen entstehen und dadurch nachrangige Arbeiten nicht pünktlich ausgeführt werden können, haftet der Partyservice nicht für deren Folgen.

HAFTUNG

Der Auftraggeber haftet für gemietete Artikel, von der direkten Übernahme mittels Liefer- o. Leihscheins, über die indirekte Annahme (bei Aufbauten anläßlich einer Veranstaltung lt. Ladeliste) bis zur Rückgabe bzw. Rücknahme, für Verlust oder Beschädigung.
Verzichtet der Auftraggeber/Mieter bei Lieferung oder Rücknahme auf die Kontrolle von Artikel und Leistungen, erkennt er die vom Veranstaltungs- Service gelieferte oder erhaltende Ware an. Der Veranstaltungsservice haftet nicht für Schäden die bei Veranstaltung bedingt entstehen, außer ein Schaden wird grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Es besteht grundsätzlich keine Versicherung für Mietartikel oder für Veranstaltungen. Es wird dem Mieter oder Auftraggeber empfohlen, sofern möglich, jeweils eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Bei Veranstaltungen in Zelten oder angemieteten Räumen müssen die behördlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Kosten für Sperrzeitenverlängerungen, Gema Gebühren, sowie Anträge zum Aufstellen von Zelten usw. gehen grundsätzlich zu Lasten des Veranstalters.
Aufstellen und liefern von gemieteten Teilen. Große Entfernungen vom Abladeplatz, sowie erschwerte Wege, oder bei Treppen wird ein Aufpreis berechnet. In der Regel werden die Veranstaltungsorte vor Abgabe des Angebotes begutachtet und dementsprechend im Angebot berücksichtigt. Maßgebend sind die tatsächlichen Liefervoraussetzungen vor Ort.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Preise sind Nettopreise in € Euro zzgl. der jeweilig gültigen Mehrwertsteuer.
Alle Zahlungsverpflichtungen aus Rechnungen und Auftragsbestätigungen sind, sofern nicht anders vereinbart, zahlbar ohne Abzug innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum, .ohne Abzug. Bei Komplettveranstaltungen wird generell eine 50% Abschlagszahlung 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällig, Restzahlung nach Rechnungserhalt innerhalb 8 Tagen ohne Abzug. Vereinbarte % gelten nicht bei Mindermengen (unter 20,00 Euro Netto).

HINWEIS

Das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen ist am 1.Mai 2000 in Kraft getreten. Danach kommt der Schuldner einer Geldforderung automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. Eine formelle Mahnung ist nicht mehr erforderlich. Gleichzeitig hat sich der gesetzliche Verzugszins von 4% auf 8% erhöht. Bei Aufträgen unter € 30,00 oder bei anderen Mengen, wie angegeben abgepackt, wird ein Mindermengen Zuschlag von € 3,00 erhoben.

KÜNDIGUNG / STORNO (Coronabedingte Anpassung zum 25.10.2021)

STORNIERUNGEN, die auf Grund behördlicher Anordnung zurückführen, werden mit der Hälfte der bestehenden Stornogebühren berechnet.

Tritt der Auftraggeber vom Auftrag zurück, ist dem Veranstaltungsservice der entstandene Schaden aus Mietausfall und entgangenem Gewinn, sowie an Arbeits- und Verwaltungsaufwand, in Form von Stornierungskosten, nach folgender Staffelung zu erstatten:
Ab Auftragserteilung bis
60 Tage vor der Veranstaltung…………30% der Auftragssumme
ab 59 bis 40 Tage………………………………50% der Auftragssumme
ab 39 bis 20 Tage………………………………70% der Auftragssumme
ab 19 bis 01 Tage……………………………….90% der Auftragssumme
Bereits zum Zeitpunkt der Kündigung entstandene Aufwendungen, die auftragsbedingt bereits entstanden sind und über der Prozentstaffel liegen, trägt der Auftraggeber zusätzlich.

FÜR DEN BEREICH CATERING:

ACHTUNG! CORONA BEDINGT

STORNIERUNGEN, die auf Grund behördlicher Anordnung zurückführen, werden mit der Hälfte der bestehenden Stornogebühren berechnet.

AKTUELL

Angebote für Projekte 2022: Aufgrund der aktuellen Lage im Bereich Gastronomie, Personalnotstand, steigenden Preisen für Lebensmittel, Energie und mehr, sind für uns derzeit Projektpreise für Veranstaltungen im Jahre 2022 nicht verbindlich kalkulierbar. Bitte beachten Sie daher, dass unsere Angebote für das Jahr 2022 eine unverbindliche Preisinformation (unter Vorbehalt) darstellen, welche zum Zeitpunkt der Veranstaltung erneut kalkuliert und angepasst werden muss.

ANGEBOT / AUFTRAGSANNAHME

Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Aufträge gelten als erteilt, wenn diese persönlich, schriftlich, Fax oder Email eingehen.
Aufträge sind für den Veranstaltungsservice verbindlich, wenn diese schriftlich durch Auftragsbestätigung angenommen worden sind.
Bei Auftragserteilung von Komplett -Veranstaltungen, Catering oder Speisenlieferungen ist, sofern nicht anders geregelt, eine Anzahlung von 50% der Auftragssumme 14 Tage vor dem Veranstaltungstag fällig. Bei kurzfristigen Aufträgen wird eine höhere Anzahlung oder Abschlagszahlung bei Lieferung fällig. Verzug aus Anzahlungen können mit Zinsen berechnet werden. Wird ein vom Kunden bereits erteilter Auftrag nicht fristgerecht unterschrieben zurückgesandt, oder die Anzahlung nicht geleistet, ist der Veranstaltungsservice nicht mehr an den Auftrag gebunden. Wir berechnen Schadenersatz und Stornierungskosten aus Mietausfall und entgangenem Gewinn.
Bei Komplettangeboten sind die Preise nur im Zusammenhang mit dem vorliegenden Angebot(Mengen/Personen/ gültig. Bei Teilbestellungen aus diesem Angebot können preisliche Veränderungen vorkommen.

SPEISEN

Unsere Speisen werden frisch zubereitet. „Fresh and just in Time“
Da zwischen dem Angebot und dem Veranstaltungstag oft längere Zeiten sind, können Lieferengpässe der Lebensmittel (Saison) aufkommen. Deshalb können Abweichungen in Zusammenstellungen der Speisen kommen. Wir werden aber stets bemüht sein, einen ebenbürtigen Ersatz zu geben. Auf Grund äußerer Umstände können Verteuerungen bestimmter Lebensmittel aufkommen. Hierbei behalten wir uns eine Preisanpassung vor.

MIETARTIKEL

Sämtliche Mietartikel sind in einem guten, gepflegten Zustand. Die Geschirrteile sind „Schrankfertig “ in Transportbehälter sortiert verpackt. Bestecke sind jeweils in Vakuumbeutel hygienisch abgepackt. Bestecke werden von uns maschinell poliert.

SPEISENLIEFERUNGEN

Speisen die am Veranstaltungsort zubereitet werden, werden mit 19% MWST besteuert! Speisen die fertig geliefert werden, aber im Zusammenhang mit Leistungen wie: Mobiliar, Personal, Geschirr etc. angeliefert werden, sind als eine Einheit zu bewerten und werden mit 19% MWST besteuert.
Kann ein Artikel nicht geliefert werden (siehe Punk 2.2), oder ist ein technischer Artikel defekt, braucht dieser nicht bezahlt werden. Darüber hinaus wird keinerlei Schadenersatz oder Aufwandsentschädigung geleistet!
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Nachlaß bei Nichtgefallen oder Erfolglosigkeit eines bestimmten Teils (z.B. Künstler), von Sachleistungen oder der ganzen Veransttung eventuelle Reklamationen sind sofort an Ort und Stelle, bei Anlieferung oder während einer Veranstaltung gegenüber dem Veranstaltungsservice anzuzeigen. Sie sind in jedem Fall auf dem Lieferschein, oder anderweitig schriftlich festzuhalten. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
Durch den Kunden entstandene Verzögerungen beim Aufbau oder der Anlieferung, sowie erschwerte Arbeitsbedingungen und Arbeitswege, die einen Mehraufwand verursachen, werden auf Regie berechnet.
Lieferzeiten auf Aufbauabläufe, ins besonders bei größeren Veranstaltungen, sind insoweit unverbindlich, da durch den Geschäftsablauf bedingt Verzögerungen eintreten können.
Wenn bei Verzögerungen „Dritter,“ die nicht Gegenstand des Vertrages mit Party As Fritz & Tobias Brogli GmbH & Co. KG sind, Zeitverschiebungen entstehen und dadurch nachrangige Arbeiten nicht pünktlich ausgeführt werden können, haftet der Partyservice nicht für deren Folgen.
Der Auftraggeber stellt Strom, Wasser und Müllkapazität in entsprechender Größe und Menge, kostenfrei bauseits ab Aufbaubeginn bis Abbauende zur Verfügung. Die Endreinigung und Wiederherstellung des Veranstaltungsortes übernimmt, sofern nicht anders vereinbart, der Auftraggeber. Objektschutz und Haftung der eingebrachten Sachen übernimmt der Auftraggeber.

Personal: Der Personaleinsatz wird für diese Veranstaltung auf Grund der Zeitangaben des Auftraggebers geschätzt. Abgerechnet wird nach der tatsächlichen geleisteten Arbeitszeit. Bei optimalem Service empfehlen wir bei Service eines Menüs, 1 Servicekraft pro 15- 25 Gäste (je nach Menüfolge), bei Büffet (Selbstbedienung) und Getränkeservice empfehlen wir für 25-30 Gäste ein Servierpersonal. Die Arbeitszeit wird ab Standort Party As- Grubweg –Passau oder Brogli Eventausstatter Salzweg angerechnet. Sämtliche Zeiten für An – Abfahrt Be-und Entladen. Auf und Abbau gelten als reine Arbeitszeit und werden als solche berechnet. Personalverpflegung geht zu Lasten des Auftraggebers und wird in der Regel über die bestellten Speisen verpflegt. Stehen keine Speisen und Getränke zur Verfügung wird nach Belegen abgerechnet. Übernachtungskosten fallen an, wenn der Veranstaltungsort über 100km von Passau entfernt ist und länger als 23:00 Uhr dauert. Diese Kosten werden im Angebot aufgeführt. Feiertagszuschlag und Nachtzuschlag ab 22:00 Uhr Faktor 1,5 auf die geltenden Personalpreise, werden je nach Veranstaltung vorher mit dem Auftraggeber besprochen und dann vertraglich fixiert.

HAFTUNG

Der Auftraggeber haftet für gemietete Artikel, von der direkten Übernahme mittels Liefer- o. Leihscheins, über die indirekte Annahme (bei Aufbauten anläßlich einer Veranstaltung lt. Ladeliste) bis zur Rückgabe bzw. Rücknahme, für Verlust oder Beschädigung.
Verzichtet der Auftraggeber/Mieter bei Lieferung oder Rücknahme auf die Kontrolle von Artikel und Leistungen, erkennt er die vom Veranstaltungs- Service gelieferte oder erhaltende Ware an. Der Veranstaltungsservice haftet nicht für Schäden die bei Veranstaltung bedingt entstehen, außer ein Schaden wird grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
Es besteht grundsätzlich keine Versicherung für Mietartikel oder für Veranstaltungen. Es wird dem Mieter oder Auftraggeber empfohlen, sofern möglich, jeweils eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Bei Veranstaltungen in Zelten oder angemieteten Räumen müssen die behördlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Kosten für Sperrzeitenverlängerungen, Gema Gebühren, sowie Anträge zum Aufstellen von Zelten usw. gehen grundsätzlich zu Lasten des Veranstalters.
Aufstellen und liefern von gemieteten Teilen. Große Entfernungen vom Abladeplatz, sowie erschwerte Wege, oder bei Treppen wird ein Aufpreis berechnet. In der Regel wird der Veranstaltungsort vor Abgabe des Angebotes begutachtet und dementsprechend im Angebot berücksichtigt. Maßgebend sind die tatsächlichen Liefervoraussetzungen vor Ort.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Preise sind Nettopreise in € Euro zzgl. der jeweilig gültigen Mehrwertsteuer.
Alle Zahlungsverpflichtungen aus Rechnungen und Auftragsbestätigungen sind, sofern nicht anders vereinbart, zahlbar ohne Abzug innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum, .ohne Abzug.Bei Komplettveranstaltungen wird generell eine 50% Abschlagszahlung 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung fällig, Restzahlung nach Rechnungserhalt innerhalb 8 Tagen ohne Abzug. Vereinbarte % gelten nicht bei Mindermengen (unter 20,00 Euro Netto).

HINWEIS

Das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen ist am 1.Mai 2000 in Kraft getreten. Danach kommt der Schuldner einer Geldforderung automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. Eine formelle Mahnung ist nicht mehr erforderlich. Gleichzeitig hat sich der gesetzliche Verzugszins von 4% auf 8% erhöht. Bei Aufträgen unter € 30,00 oder bei anderen Mengen, wie angegeben abgepackt, wird ein Mindermengen Zuschlag von € 3,00 erhoben.

KÜNDIGUNG / STORNO (Coronabedingte Anpassung zum 25.10.2021)

STORNIERUNGEN, die auf Grund behördlicher Anordnung zurückführen, werden mit der Hälfte der bestehenden Stornogebühren berechnet.

Tritt der Auftraggeber vom Auftrag zurück, ist dem Veranstaltungsservice der entstandene Schaden aus Mietausfall und entgangenem Gewinn, sowie an Arbeits- und Verwaltungsaufwand, in Form von Stornierungskosten, nach folgender Staffelung zu erstatten: Ab Auftragserteilung bis 60 Tage vor der
Corona
Veranstaltung…………30% der Auftragssumme (15%)
ab 59 bis 40 Tage……50% der Auftragssumme (25%)
ab 39 bis 20 Tage……70% der Auftragssumme (35%)
ab 19 bis 01 Tage……90% der Auftragssumme (45%)
Bereits zum Zeitpunkt der Kündigung entstandene Aufwendungen, die auftragsbedingt bereits entstanden sind und über der Prozentstaffel liegen, trägt der Auftraggeber zusätzlich.

ALLGEMEINES

Im Fall einer gerichtlichen Einforderung wird die gesamte Auftragssumme, abzüglich der tatsächlich nicht entstandenen Kosten, gefordert. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Passau Stand 01.01.2021 (Coronabedingte Anpassungen: 25.10.2021)